Mit- und Stockwerkeigentum

Die Verwaltung von Mit- und Stockwerkeigentümergemeinschaften ist eine Moderation zwischen Menschen. Das setzt Fachkenntnis, Durchsetzungskraft und Einfühlungsvermögen voraus. So kennen wir die Bedüfnisse unserer Kunden sehr genau und begleiten sie mit unserer langjährigen Erfahrung z.B. beim Leiten von Versammlungen und anderen Aufgaben.

  • Verwaltung
  • Führen der Liegenschaftsbuchhaltung
  • Erstellen des Jahresabschlusses (Bilanz- und Erfolgsrechnung)
  • Inkasso der Betriebskosten
  • Betreibungswesen
  • Provisorische Eintragung des gesetzlichen Stockwerkeigentümerpfandrechtes
  • Organisation und Durchführung von Versammlungen
  • Protokollführung und Versand des Protokolls an die Eigentümer
  • Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse
  • Periodische Liegenschaftsbegehungen